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Hardor
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Betreff des Beitrags: Bekanntmachungen der Königlichen Kanzlei zu Arwar Verfasst: 29.08.2007, 13:31 |
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Registriert: 08.01.2007, 10:18 Beiträge: 315
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BEKANNTMACHUNG Nr. 174 im Jahre 261 n.A.
Seine Königliche Hoheit ARWAR VI. hat zum Wohle Arwias und seiner Untertanen den Kanzler des Reiches, Kastor von Erlenbach, beauftragt eine Abhandlung über die Geograhie Arwias zu erstellen. Alle Gelehrten und Wissenden des Reiches und der umliegenden Länder sind aufgerufen Ihre bisher verfassten Werke zu Land, Leute, Brauchtum und Geschichte Arwias der Könglichen Kanzlei zu Arwar zu kommen zu lassen.
All dies, was bisher zusammengetragen wurde, soll an diesem öffentlichen Anschlag für alle Bewohner Arwias und die löblichen Besucher des Königreiches zur Schau gestellt werden.
Auf das alle Untertanen Arwias und alle untertänigsten Besucher des Königreiches einen Teil der Weisheit seiner Königlichen Hoheit Arwar VI. erahnen können.
Gegeben am 29ten August des Jahres 261 n.A.
Gez. Kanzler Kastor von Erlenbach
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Hardor
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 29.08.2007, 15:34 |
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BEKANNTMACHUNG der REICHSACHT über Ritter Damian von Ebertor
Zum Lob und Ehr der Götter GALIN und IRINEY und aus der MIR verliehenen Kraft des Amtes unserer königlichen Würdigkeit, Hoheit und Autorität, derzu mit einhelligem Rat und Willen UNSER und des Reiches Fürsten und Herzöge, haben wir ARWAR VI., nach Rücksprache mit den Kirchen entschieden den Ritter Damian von Ebertor unter des Reiches und MEINER Acht und Aberacht zu stellen. Dazu Abnahme und Entsetzung aller Regalia, Lehen, Gnaden und Freiheiten, so er sie bisher von unseren Vorfahren, uns und dem Königreiche erhalten haben sollte. Da der Geächtete durch die Weisheit GALINS und IRINEYS und durch die Hand der Gerechtigkeit in die Verdammnis verbracht wurde, sind alle Maßnahmen gegen seinen Corpus obsolet. Aber gegen seinen Mitverwandten, Anhängern, Enthaltern, Fürschiebern, Gönnern und Nachfolgern und derselben beweglich und unbeweglich Güter sollet Ihr in Kraft der heiligen zwei GÖTTER und UNSER und des Reichs Acht und Aberacht dieser Weise handeln: nämlich sie niederwerfen und fahen und ihre Güter zu Euren Händen nehmen und die in Euren Eigennutz wenden und behalten ohne männiglichs Verhinderung, es sei dann, daß sie durch glaublichen Schein anzeigen, daß sie diesen unrechten Weg verlassen und KÖNIGLICHE und Kirchliche Absolution erhalten haben.
Gegeben am 20.August des Jahres 261 n.A. am Hofe seiner Königlichen Hoheit ARWAR VI. am Tage der Zusammenkunft des hochherrschaftlichen Reichsgericht unter Vorsitz seiner Königlichen Hoheit ARWAR VI., unter Beisitz des Herzogs von Apaland, des Herzogs von Tratwa und des Fürsten von Krol, bezeugt von seiner Exzellenz dem Kanzler Kastor von Erlenbachs, mit dem kirchlichen Segen der Kirchen von GALIN und IRINEY
Gez. mit dem Segen und im Auftrag seiner Königlichen Hoheit ARWAR VI:
Kanzler Kastor von Erlenbach
Zuletzt geändert von Hardor am 07.07.2008, 20:59, insgesamt 1-mal geändert.
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Hardor
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 27.11.2007, 13:44 |
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BEKANNTMACHUNG Nr. 358 im Jahre 261 n.A.
Seine königliche Hoheit Arwar VI. ist erfreut dem Volk von Arwia eine galingefällige Botschaft zu verkünden:
In der Baronie Ebenhoch ist es dem lokalen Wehrbanner, unter Führung Andor von Grau, dem 2. Sohn des Barons von Ebenhoch, gelungen die verstreuten Truppen des gerichteten Raubritter Damian von Ebertor einzukreisen und im Namen Galins, Iriney und Arwar VI. zu richten.
Nachdem bereits im Juli 261 n.A. mit Hilfe des Barons von Ebenhoch, des Ordens der Ewigen Wacht, der Wehrbanner der umliegenden Rittergüter und einiger erwählter Freiwilliger die Burg des schändlichen Raubritter belagert, erobert und geschliffen wurde, konnten die feige geflohenen Verbannten im Drumitorgebirge gestellt werden. Mit diesen Verbannten und Verdammten sind die letzten Anhänger und Söldlinge des Raubritters von Ebertor von Arwias Scholle verschwunden. Die langwierige Plage, die der Raubritter von Ebertor über die Baronie Ebenhoch gebracht hat, ist für immer gebannt.
Ihre Hoheit teilt mit, dass sie mit dem Einsatz der Truppen der Baronie Ebenhoch äußerst zufrieden ist. Es wurden Belobigung ausgesprochen.
Gegeben am 27ten November des Jahres 261 n.A.
Gez. Kanzler Kastor von Erlenbach
Zuletzt geändert von Hardor am 07.07.2008, 20:59, insgesamt 1-mal geändert.
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Hardor
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 31.01.2008, 15:29 |
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BEKANNTMACHUNG Nr. 12 im Jahre 262 n.A.
Der Herzog von Gorka, Marschall Arwias, wurde von seiner königlichen Hoheit Arwar VI. im Sinne Galins und zum irineygefälligen Wohle des Volks beauftragt eine militärische Spähtrupp gen Mythodea zu entsenden.
Schon lange sind seiner königlich Hoheit Gerüchte, Geschichten und Erzählungen über diesen fantastischen Kontinent zu Ohr und Auge gekommen. Durch Berichte verschiedenster Delgaten ist seine königliche Hoheit zu dem Entschluß gekommen, die wichtige Entwicklung auf diesem Kontinent mitzugestalten und eine kleine bewaffnete diplomatische Mission zu entsenden.
Bereits im Frühsommer wird ein erwählter Delegat mit Bedeckung sich aufmachen um die gefahrenvolle Reise über das Meer auf sich zu nehmen.
Der Herzog von Gorka wurde ermahnt dem Volke regelmäßig Kunde über den Stand der Mission zu vermitteln.
Gegeben am 20ten Januar des Jahres 262 n.A.
Gez. Herzog von Gorka, Marschall des Reiches / Kanzler Kastor von Erlenbach
Zuletzt geändert von Hardor am 07.07.2008, 20:59, insgesamt 1-mal geändert.
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Hardor
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 14.05.2008, 20:25 |
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BEKANNTMACHUNG Nr. 57 im Jahre 262 n.A.
Der Marschall Arwias, der Herzog von Gorka Borislaw von Oprowitz, wurde von seiner königlichen Hoheit Arwar VI. beauftragt dem Volke Arwias über die schändlichen Umtriebe seines verfluchten Nachbarns Süd-Slawonien zu berichten. Das uns ewig scheinende Ringen mit den verkommenen Banden Süd-Slawoniens wurde zur Blüte der Bäume aufs neue entflammt. Doch dem geehrten Betrachter dieser Zeilen sei es in Abfolge der Zeit beschrieben:
Ende 261 n.A. Das Jahr endete wie so viele endeten, in den harten Winter Wartownias trafen in kleinen Scharmützeln unsere tapferen Markritter auf die zerlumpten Banden der Grenzkhane. Viele Weiler, Vesten, Burgen und Handelszüge wurde erobert, befreit, geschliffen oder beschützt.
Anfang 262 n.A. Als Galin und Iriney uns ein neues güldenes und fruchtbares Jahr schenkten, war Galin den tapferen Recken Wartownias besonders holt. Dem Baron von Zytlovska gelang es mit seinen Mannen eine wichtige Süd-Slawonische Befestigung einzunehmen. Durch diese Galinhafte Tat des Barons war jeglicher Vorstoß der Khane unterbunden, da diese Veste eine entscheidende Furt bewacht. Blütezeit 262 n.A.
Wie uns jetzt zu Aug und Ohren kam, hatte sich eine größerer Süd-Slawonischer Stammesbande in den letzten Wochen zur Rückeroberung gesammelt. Die eroberte Veste Galinstreu, welche wie eine scharfes Schwert im Fleische Süd-Slawoniens steckt, war sich seiner Lage wohl bewußt. Viele tapfere Markritter, Recken, Waffenknechte und Landwehren haben sich über den Winter zu einem ansehnlichen Wehrbanner versammelt. In der Mitte des Aprils begann der Sturm der Süd-Slawonen, ein harter und schwerer Kampf entflammte und setzte über Tage das Süd-Slawonische Grenzland in galingefällige Flammen. Da ein gerechter Kampf tobte, war Galin uns treu und die Süd-Slawonischen Stammesbanden konnten restlos vernichtet werden. Als besondere Gabe Galins gilt dabei die Gefangennahme eines Verwandeten des Süd-Slawonischen Großkhans.
Durch hartes Ringen und Galinstreue konnte die Mark Wartownia den Sturm der Süd-Slawonen stoppen. Von nun an sei die Initative nur bei uns, auf das Süd-Slawonien verbrenne.
Seine königliche Hoheit Arwar VI. und der Marschall Arwias tun mit diesem Schriftstücke kund, dass dem Baron von Zytlovska und dem Kommandant der Markritter zu Wartownia der ewige Dank Arwias zu teil wird. Des Weiteren ernennt seine königliche Hoheit Arwar VI. die beiden galinstreuen Recken zu Rittern des Königs, auf das ewig ein Platz am Hofe für sie frei sei.
Gegeben am 15ten Mai des Jahres 262 n.A.
Gez. Herzog von Gorka, Marschall des Reiches / Kanzler Kastor von Erlenbach
Zuletzt geändert von Hardor am 07.07.2008, 20:59, insgesamt 1-mal geändert.
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Hardor
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 15.05.2008, 17:16 |
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Registriert: 08.01.2007, 10:18 Beiträge: 315
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BEKANNTMACHUNG Nr. 58 im Jahre 262 n.A.
Seine königliche Hoheit König Arwar VI. hat seine Exzellenz den Kanzler von Arwia, Kastor von Erlenbach, beauftragt das Volk über die neusten Beschlüsse des Handelsrats aufzuklären.
Dem Volke und Adel Arwias sei hiermit kund getan, dass der königlich arwianische Handelsrat zu seiner zweiten Zusammenkunft im Jahre 262 n.A. in den Hallen der königlichen Kanzlei zusammentraf.
Es gab viele Anträge und Wünsche zu berücksichtigen: - Strafzölle auf bytanische Produkte mit süd-slawonischen Zwischenprodukten - Zollfreiheit für ostländische Exotika für den Großkaufmann Boris Brandstör - Ausbau der Meershäfen und Pflasterung der alten Handelsstraße außerhalb des Banats - Erteilung der Handelslegitimation für ausländische Händler (dazu mehr en detail am Ende) - Änderung der Wechsel- und Kreditrichtlinien für Händler und dem Handel verbundene Kaufleute mit Legitimation des Handelsrats.
En Detail:
Auf Wunsch und Antrag einer erdenklich großen Zahl an potworischen Adeligen und Kaufleuten hat sich der königlich arwianische Handelrat auf seiner zweiten Zusammenkunft im Jahre 262 n.A. mit der Möglichkeit einer Erteilung einer Handelslegitimation für das Volk der Banu Nurash befasst. Das Volk der Banu Nurash unter Ihrem Häuptling Shahik Farabi al Sahr ibn Jajah ben Ayyubb ist seit über einem Jahr ein ständiger Besucher und Gast der Mark Potwor und hat bei den lokalen Herrschern einen Antrag auf Handelslegitimation gestellt. Bisher war den Banu Nurash nur der lokale Handel in der Mark Potwor genehmigt. Doch um die guten Profite für Arwia weiter zu steigern, haben die Herren der Mark Potwor einen Antrag auf arwiaweite Handelslegitimation gestellt. Nach Prüfung der Tatsachen und Führsprache des Baron Gaius von Grau zu Ebenhoch und auf Empfehlung des Scriptors für Handelsfragen erteilt der königlich arwianische Handelsrat dem Volk der Banu Nurash eine Handelslegitimation auf Probe für 3 Jahre. Der Profit und das Gebaren der Banu Nurash sei in einem Jahr erneut zu prüfen!
Gegeben am 16ten Mai des Jahres 262 n.A.
Kanzler Kastor von Erlenbach / Der königlich arwianische Handelsrat / Scriptor für Handelsfragen Ireynimus Federkiel
Zuletzt geändert von Hardor am 07.07.2008, 20:59, insgesamt 1-mal geändert.
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Hardor
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 16.05.2008, 19:18 |
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Registriert: 08.01.2007, 10:18 Beiträge: 315
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BEKANNTMACHUNG Nr. 59 im Jahre 262 n.A.
Durch seine königliche Hoheit Arwar VI. angehalten das Volke Arwias über die bewaffnete diplomatische Mission gen Mythodea auf dem aktuellen Stande zu halten, gibt der Marschall Arwias bekannt:
Mit der wichtigen und gar gefahrvollen Mission wurde der erfahrene Delegat Ritter Jindrich von Gozdowa beauftragt.
Da im Laufe des letzten Jahres eine intensive Völkerfreundschaft zwischen den sogenannten Farabern und dem Königreich Arwia entstand, jüngst mit der Handelslegitimation gefestigt, wird der Delegat mit kleinem Gefolge eine größere militärische Einheit der Farabern gen Mythodea begleiten. Um gemeinsam eine, in den Augen Galins und Iriney, erfolgreiche Mission zu erbringen, hat sich der Delegat bereits mit den farabischen Truppen in Verbindung gesetzt und erarbeitet mit Ihnen einen Plan für Mythodea.
Gegeben am 16ten Mai des Jahres 262 n.A.
Herzog zu Gorka Borislaw von Oprowitz Marschall des Reiches
Zuletzt geändert von Hardor am 07.07.2008, 20:59, insgesamt 1-mal geändert.
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Hardor
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Betreff des Beitrags: Verfasst: 03.06.2008, 21:57 |
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Registriert: 08.01.2007, 10:18 Beiträge: 315
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Bekanntmachung Nr. 63 im Jahre 262 n.A.
Seine königliche Hoheit Arwar VI. hat den Kanzler des Reiches, Kastor von Erlenbach, beauftragt, dem Volke Arwias Kunde zu tun und den üblen Gerüchten aus der Mark Potwor Einhalt zu gebieten.
Dem Hofe seiner Hoheit Arwar VI. und der Kanzlei sind Worte aus dem Volke über die Mark Potwor zugetragen worden, die der Wahrheit nicht entsprechen. Es gibt gar schändliches Gesindel, welches falsche Wahrheiten und aufgebauschte Ereignisse aus der Mark Potwor unter das Volk streuen und damit die Ordnung des göttlichen Paares und seiner Hoheit Arwars VI stört.
Somit sei im Namen seiner Hoheit Arwar VI., unter dem gütigen Hände Irineys und dem gerechten Auge Galins verkündet: Es gibt KEINEN Aufruhr in der Mark Potwor. Auch die Rede von bytanischen Invasoren, südslawonischen Verschwörern, Bauernaufständen, orkischen Banden, ketzerischen Bauerngruppen, fehlgeleitet Laienprediger und brennenden Landstrichen in der Mark sind im Auge Galins eine Lüge. Es gibt keine Zeugnisse oder Zeugen die unter Galins Eid diese Ereignisse belegen können.
Es muss dem Volke Arwias jedoch kund getan werden, dass es in der Mark einen einzelnen, dadurch aber nicht weniger schändlichen, Zwischenfall gab, der als Ursache für die gar infamen Gerüchte gedient haben könnte. Vater Lindon, der ehrwürdige Priester der Irineykirche, wart bis vor wenigen Tagen noch in der Mark Potwor, wo er dem einfachen Volke die weisen und gütigen Worte der Heiligen Mutter predigte. Dort wurde er Zeuge, wie ein aufgestachelter Mob aus Bauern und Gesinde einen unbescholtenen Pilger des gerechten Vaters Galins den Gar aus machte. Vater Lindon, zutiefst getroffen von diesem Verbrechen an Irineys Tugenden und Galins Gesetzen, eilte schnell in die Hauptstadt um Kunde von dieser Missetat zu verbreiten. Nur Vater Lindons aufopferungsvollem und anstrengenden Marsch von der Mark bis nach Arwar ist es zu verdanken, dass die üblen Gerüchte schnell getilgt werden können: Es handelte sich um ein einzelnes Vergehen wider der hochheiligen Ordnung.
Auch wenn diese schreckliche Tat nur ein einzelner Fall war, ist es doch Galins Gesetz, dass der Orden zur Ewigen Wacht die Erkundung der Tat und das Auffinden von Ketzern, die sich erdreisten, des Heiligen Herren treue Pilger zu verletzen, übernimmt. Als Fügung durch Galins Macht kann man es ersehen, dass der werte Meister des Ordens und Hochrichter Seibold von Grau zu Ebenhoch in seinem Distrikt auf Reisen war und noch im Beisein Vater Lindons die Aufklärung der ketzerischen Tat übernommen hat.
Sobald uns Kunde von seiner Gnaden Seibold zu teil wird, wird dem Volke Arwias ebenso Kund getan! Vater Lindon hat sich zur Genesung von der Reise und den schrecklichen Ereignisse in das Kloster der Heiligen Jatalnia in Arwar zurückgezogen.
Indess sei kund getan, dass die weitere Verbreitung jener schändlichen Unwahrheiten, die zu Anfang dieser Verlautbarung genannt und fürderhin nicht mehr die Ohren der treuen Untertanen unseres Herren, Arwar VI. belästigen sollen, als Akt der Unruhe gegen das Reich, den König und das göttliche Paar vergolten werde.
Gegeben am 3ten Juni des Jahres 262 n.A.
Gez. Kanzler Kastor von Erlenbach
Zuletzt geändert von Hardor am 07.07.2008, 21:00, insgesamt 1-mal geändert.
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Hardor
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Betreff des Beitrags: Bekanntmachung Verfasst: 10.06.2008, 08:18 |
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Registriert: 08.01.2007, 10:18 Beiträge: 315
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Bekanntmachung Nr. 67 im Jahre 242 n.A.
Der Kanzler des Reiches, Kastor von Erlenbach, ruft hiermit im Namen seiner königlichen Hoheit Arwar VI. die Damen und Herren von Stand zur Wahrung der galingefälligen Ordnung und der irineygefälligen Eintracht auf. Des Weiteren erteilt der Marschall des Reiches, Borislaw von Oprowitz, im Namen seiner königlichen Hoheit Arwar VI. dem Markgrafen zu Potwor, Gallus von Plewen, den Befehl die Mark Potwor zu befrieden.
Vor nicht einmal zwei Tagen erreichte uns neue Kunde aus der Mark Potwor; Boten seiner Gnaden Seibold zu Grau von Ebenhoch, Meister des Ordens zur Ewigen Wacht und fünfter Hochrichter des Reiches, waren nach langem und schwierigem Marsch in Arwia eingetroffen. Sie brachten Kunde mit sich, die sich auf die bereits durch Vater Lindon beschriebenen Ereignisse bezogen,die durch falsche Wiedergabe unter den Damen und Herren des Standes für unnötige Unruhe sorgte. Da die Kunde noch so frisch und die Befragung der Boten noch lang nicht beendet, ist es der Kanzlei noch nicht möglich eine wahre und frei von Gerüchten geschriebene Bekanntmachung zu veröffentlichen.
Wahr ist jedoch, dass Aussagen Vater Lindons in einigen Teilen durch die Boten bereits bekräftigt wurden. Tatsächlich kam es zu vereinzelten Zusammenrottungen von Bauernhaufen und Laienpredigern. Dies wiederum macht das ein Eingreifen des Markgrafen leider notwendig. Es sei somit dem Markgrafen von Kanzler, Marschall und seiner königlichen Hoheit an Herz und Hand gelegt die kleine Haufen zu finden, zu stellen und sie der galingefälligen Ordnung zu zuführen.
Dem ganzen Adels des Reiches und auch dem einfachen Volke sei verkündet, alle weiteren Gerüchte aus der Mark Potwor mangeln der Wahrheit. Um die galingefällige Ordnung und irineygefällige Eintracht zu wahren, sei es dem Adel und Volke darob nochmals nahegelegt nur die Bekanntmachungen der Kanzlei zu vertrauen. Dem Adel soll es eine Tugend sein mit klarem Verstand und standesgemäßer Ruhe den Gerüchten aus der Mark zu begegnen und dem einfachen Volke ein Vorbild zu sein.
Gegeben am 10ten Juni im Jahre 262 n.A.
gez. Kastor von Erlenbach (Kanzler) und Borislaw von Oprowitz (Marschall des Reichs)
Zuletzt geändert von Hardor am 07.07.2008, 21:01, insgesamt 2-mal geändert.
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Hardor
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Betreff des Beitrags: Re: Bekanntmachung Verfasst: 11.07.2008, 14:25 |
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Registriert: 08.01.2007, 10:18 Beiträge: 315
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Bekanntmachung Nr. 80 im Jahre 242 n.A.
Seine Königliche Hoheit Arwar VI. weist hiermit endgültig und im Namen Galins und Irineys das unschickliche Verhalten der Stände in seine Schranken.
Seiner Königlichen Hoheit Arwar VI. sind beunruhigende Berichte über das ungestüme und unbedachte Verhalten von jungen Männern und Frauen von Stand zugetragen worden. Es ist seiner königlichen Hoheit nicht verborgen geblieben, dass die Ereignisse der letzten Wochen in der Mark Potwor und in Arwia zu Unruhe im Adel und Volk geführt haben. So schwer es auch sein mag, manche der bekannt gewordenen Ereignisse ohne Regung aufzunehmen, ist es doch die edle Pflicht der höheren Stände, ihre Gemüter im Zaume zu halten.
Als Warnung sei es hiermit allen Kund getan, dass am gestrigen Tage der Edle Tomasz von Piasten, der Neffe 2.Grades des Herzogs von Tratwa Marcin von Szlachta, auf Grund seines ungestümen und unbedachten Verhaltens vom niederen Reichsgericht zur Verbannung auf 20 Jahre im Banat verurteilt wurde.
Desweiteren sei es hiermit noch einmal und unumstößlich bekannt gemacht: NUR der König, der Hohe Rat und die fünf Hochrichter des Reiches sprechen als Hohes Reichgericht in diesen Landen über die Taten des Ketzertums, Hochverrats und Landesverrats Recht! NIEMANDEM außer diesen Erlauchten ist es gestattet, sich einen Rechtsspruch anzumaßen.
Somit sei hier und für alle Zeit bekannt gegeben, dass zur Mittagsstund am 15. Tag des Monats Juli im Jahre 262 n.A. in der ehrwürdigen Kathedrale Heiliger Galion das Verfahren wegen Ketzertums, durch die Anklageerhebung des abwesenden Hochrichter und Ordensmeister Seibold von Grau zu Ebenhoch, gegen Vater Lindon eröffnet wird.
Gegeben am 11. Juli des Jahres 262 n.A. am Hofe seiner Königlichen Hoheit ARWAR VI. am Tage der Zusammenkunft des Hohen Reichsgericht unter Vorsitz seiner Königlichen Hoheit ARWAR VI., unter Beisitz des Herzogs von Apaland, des Herzogs von Tratwa und des Fürsten von Krol, bezeugt von seiner Exzellenz dem Kanzler Kastor von Erlenbachs, mit dem kirchlichen Segen der Kirchen von GALIN und IRINEY
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